Autoversicherung kündigen und monatlich/jährlich sparen
Als Pkw-Halter kann man eine Autoversicherung kündigen, wenn man innerhalb der Kündigungsfrist agiert. Bei den meisten Versicherern ist die Kündigung einer Autoversicherung bis spätestens einen Monat vor Ablauf der vorgeschriebenen Ablauffrist möglich. Diese Frist endet zum 31. Dezember, sodass ein Halter, der die Autoversicherung kündigen will, bis zum 30. Dezember aktiv werden muss. Folglich sollte das Kündigungsschreiben an diesem Stichtag beim Versicherer eingehen, damit eine ordentliche Kündigung der Autoversicherung vorliegt.
Versäumt es der Versicherungsnehmer jedoch, die Autoversicherung zu kündigen, verlängert sich die Versicherung automatisch um ein ganzes Jahr. Für die Versicherungsnehmer gilt das Datum des Vertragsabschlusses als Anfangs- und Endzeitpunkt des jeweiligen Jahres einer Versicherung. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer nicht immer zum Dezember seine Autoversicherung kündigen muss, sondern genau darauf achten sollte, wann es zum Vertragsschluss gekommen ist. Bei der Versicherung eines Zweitwagens ist natürlich auch dessen Vertragslaufzeit zu beachten. Es ist aus diesem Grund stets zu empfehlen, den Vertrag griffbereit zu haben oder sich an einer anderen Stelle den Termin der Ablauffrist zu notieren. Um eine Autoversicherung kündigen zu können, ist es nicht nötig, einen Kündigungsgrund zu nennen. Es handelt sich um eine einseitige Willenserklärung, die mit dem Eingang beim Versicherer ihre Rechtskraft entfaltet. Dennoch ist es ratsam, das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um einen Beleg für die ordentliche Kündigung zu haben.
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