Mit dem KFZ Sonderkündigungsrecht fix das Auto passend versichern
Im Normalfall lässt der 30. November viele Versicherungsnehmer hellhörig werden. Bis zu diesem Termin muss man bei seinem alten Versicherungsanbieter gekündigt haben, um den Versicherungswechsel perfekt zu machen. Hält man diese Frist einer ordentlichen Kündigung ein, so ist man noch bis zum 31. Dezember mit dem Versicherungsunternehmen in einem Vertragsverhältnis. Ab dem 1. Januar des folgenden Jahres kann man dann bei einem anderen Versicherungsanbieter unter Vertrag stehen.
Ausnahmen von diesem Kündigungsrecht gibt es in Form vom Sonderkündigungsrecht der Autoversicherung. Wenn der Versicherungsgeber beispielweise einen Schaden reguliert hat, so ist es dem Versicherungsnehmer innerhalb der nächsten vier Wochen gestattet, seine Kündigung einzureichen. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt ebenfalls im Falle einer unerwarteten Beitragserhöhung vonseiten des Versicherungsanbieters. Auch hier ist es dem Versicherungsnehmer in den nächsten vier Wochen möglich, seine Versicherung zu kündigen. Dieses KFZ Sonderkündigungsrecht besteht aber nur, wenn das Versicherungsunternehmen zeitgleich mit der Beitragserhöhung das Versicherungsangebot nicht erweitert bzw. anpasst. Demzufolge kann eine Erhöhung des Beitrags bei gleichbleibendem Leistungspaket eine Begründung für das KFZ Sonderkündigungsrecht sein.
Ein weiterer Fall vom KFZ Sonderkündigungsrecht ist auch bei der Einstufung des bisherigen Wagens in eine andere Regionalklasse möglich. Allerdings muss das Versicherungsunternehmen dann eine neue Einteilung der Regionalklassen vorgenommen haben. Selbstverständlich besteht das KFZ Sonderkündigungsrecht bei einer Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle. Hier vollzieht sich die Kündigung des Versicherungsvertrags ganz automatisch. Mit dem Sonderkündigungsrecht ist demnach der Wechsel zu einem anderen Autoversicherungsanbieter nicht immer so kompliziert, wie in der Vorstellung vieler Versicherungsnehmer. Online informieren und die verschieden Autoversicherungstarife berechnen zu lassen lohnt sich.
Mit dem Sonderkündigungsrecht andere Möglichkeiten ergreifen, um die Autoversicherung schnell zu kündigen und den Anbieter heute noch wechseln!